Hinterm Hakenkreuz verschanzt

Das Browser-Spiel Bundesfighter Turbo 2.

Eigentlich wäre es ganz einfach. Denkt man, wenn man kein Jurist ist. Irgendein aufrechter Entwickler reicht sein Spiel mit der Thematik Drittes Reich samt Hakenkreuzen bei der USK ein, wird – wie das bei der USK Usus ist – erst gar nicht zur Prüfung angenommen, geht zum Anwalt und klagt gegen die von den Obersten Landesjugendbehörden definierte Regel, dass Spiele, die verfassungsfeindliche Symbole enthalten, erst gar nicht zur Prüfung angenommen werden. Denn faktisch kommt diese Regel einem Verkaufsverbot für solche Spiele gleich: kein Händler wird sie anbieten, und das unabhängig davon, in welchem Zusammenhang diese Symbole genutzt werden. Genau das aber: Wenn die Darstellung von verbotenen Symbolen der „staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“ dient (§86, Absatz 3 StGB), ist vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt Hakenkreuze zu verwenden. Er nennt das Sozialadäquanz (zu den rechtlichen Hintergründen, empfehlen wir unsere Audio-Reportage: „Verfassungsfeindlich“)

Außer, behaupten die Landesjugendbehörden, in Games. Dort soll diese Sozialadäquanz angeblich nicht gelten.

Diese Regelung beruft sich nach wie vor auf ein 1998, also vor 20 Jahren, zum Spiel Wolfenstein ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das allerdings gegen einen Neonazi erging, der auch anderes verbotenes Propagandamaterial vertrieb, so dass wohl auch deshalb die Sozialadäquanz für das Game Wolfenstein, das hier im Übrigen nur als Raubkopie vorlag, gar nicht geprüft wurde und das Urteil mithin also durchaus nicht als Grundsatzurteil gegen Games an und für sich gesehen werden darf, sondern ganz spezifisch eigentlich nur bestätigt hat, dass Hakenkreuze in Games Propaganda sein können. Wer hätte es gedacht!

Wolfenstein 3D. Wäre dieses Spiel nicht im Rahmen einer Razzia bei einem Extremisten gefunden worden, vielleicht hätte das Thema „Hakenkreuze in Spielen“ einen ganz anderen Verlauf gehabt.  (Bild: 3D Realms)

Eine Klage gegen das Nichtannehmen eines Games zur Prüfung durch die USK würde der Entwickler oder Publisher eines Games, dessen Umgang mit dem Hakenkreuz erkennbar unter die Sozialadäquanz fällt, nach Einschätzung so ziemlich jeden Anwalts, der auch nur die geringste Ahnung von der Materie hat, gewinnen. Nicht alle Spiele, aber eben solche, die unter Paragraph 86, Absatz 3 StGB fallen. Um nicht für die eventuell jahrelange Dauer des Verfahrens auf Einnahmen verzichten zu müssen, könnte der Publisher das Game sogar noch einmal und diesmal ohne Hakenkreuze und andere verbotene Symbole einreichen. Denn ohne die hat die USK keine Handhabe, das Game nicht zur Prüfung anzunehmen.

Aber das geschieht nicht. Und das hat einige ziemlich alberne und hanebüchene Gründe, die dann in der Folge zu etwas sehr Widerwärtigem und auch zu politischer Dämlich- bzw. Peinlichkeit führen.

Fangen wir mit dem Widerwärtigen an: Ein Entwicklerteam der Prager Karls-Universität und der tschechischen Akademie der Wissenschaften hat ein Serious Game über das Attentat auf den stellvertretenden Reichsprotektor Böhmen/Mähren, Reinhard Heydrich veröffentlicht. Das heißt: eigentlich handelt dieses Spiel weniger vom Attentat selbst als von einer Handvoll Menschen, die nachfolgend in die Vergeltungsmaßnahmen der Nazis hineingeraten, ohne mit dem Attentat irgendetwas zu tun zu haben.

Das Ganze ist ästhetisch sehr sorgfältig designt, handwerklich gelegentlich etwas grob, aber es wird kein Popanz aufgebaut, man ist um die Perspektive kleiner Menschen auf sie überwältigende, übergroße Ereignisse bemüht. Das Totalitäre wird als extrem übergriffige und eben auch fatale und korrumpierende Lebenserfahrung sichtbar, spürbar, erfahrbar, als etwas, das jeden schuldig werden oder sich zumindest so fühlen lässt. So weit, so aufklärerisch und intellektuell ehrlich. (In unserer aktuellen Wertschätzung zum Spiel, analysieren Wolfgang und Andre „Attentat 1942“ ausführlich)

Attentat 1942. Ästhetisch sehr sorgfältig designt, handwerklich gelegentlich etwas grob aber eben mit Hakenkreuzen – nicht in diesem Bild, aber drin sind sie. Deshalb prüft die USK nicht. Deshalb erscheint es bei uns nicht. (Bild:  attentat1942.com)

Genau dieses Spiel darf – und dies ist eine blanke Verhöhnung der Opfer deutscher Gewaltherrschaft – in Deutschland von der USK nicht zur Prüfung angenommen werden. Das Ganze wird noch absurder, wenn man bedenkt, dass Attentat 1942, so der Name des Spiels, auf der A.Maze 2018 ausgestellt werden sollte – und dort dann nur als Trailer-Video laufen konnte, weil die USK dieses Spiel nicht angenommen hat. Was ein deutscher Amtsträger ist, der tut halt seine Pflicht, egal wie falsch sie ist. Die Banalität des Bösen, sie ist keineswegs nur eine Formulierung Hannah Ahrendts, sie ist gehegte Tradition in deutschen Verwaltungen.

Noch einmal, um das eigentlich Unfassbare in Worte zu fassen: Ein Spiel, das sich mit dem Faschismus aus Sicht der Opfer beschäftigt, darf in Deutschland, dem Land der Täter, auf einer Kunstausstellung nicht spielbar gezeigt werden. Eine schlimmere Botschaft an die Öffentlichkeit sich auszudenken, da müssten selbst die komplett versammelten rechten Hetzprediger dieses Landes ein paar Wochen lang drüber nachbrüten, bis sie das getoppt bekommen. Da hilft es auch wenig, dass das Game, das nur als Trailer gezeigt werden durfte, auf der A.Maze als „Most A.Mazing Game“ ausgezeichnet wurde. Man stelle sich eine George Grosz-Ausstellung vor, auf der die Bilder nicht gezeigt werden dürfen, sondern nur als zu lesende Bildbeschreibung vorliegen.

Soweit das Widerwärtige. Das politisch Dämliche und Peinliche bin ich Ihnen noch schuldig, werte Leser: Wer jetzt glaubt, dass dieser kulturpolitische Super-GAU ein gefundenes Fressen für den neugegründeten game-Verband wäre, in dieser Frage endlich in die Offensive zu gehen, sieht sich leider getäuscht. Dieser, so scheint es, möchte angesichts des zarten Grüns zwischen der Branche und der Politik und der Aussicht auf die vielleicht demnächst ja kommenden Fördermillionen wohl momentan an dieser Front eher leise treten. Das ergibt allerdings nur oberflächlich Sinn. Denn wie kann man einerseits jahrelang die kulturelle Bedeutung von Games als Fördergrund ins Feld führen, aber genau in dem Moment, in dem der Schwachsinn des Hakenkreuz-Tabus für Games am offensichtlichsten geworden ist, genau in dem Augenblick, in dem die kulturelle Wertigkeit und Aussagekraft von Spielen am deutlichsten wird, dieses Argument in der Schublade verschwinden lassen? Wie will nach dieser politischen Rochade direkt in die logisch-ethische Sackgasse der game noch jemals das Banner der Kultur ernsthaft in die politische Schlacht führen? Als Politiker würde ich ihn auslachen!

Als es um die AAA-Produktion Wolfenstein 2: The New Colossus ging, hörte man vom game-Verband noch etwas. Jetzt, bei Attentat 1942? Kein Sterbenswörtchen. (Bild: Zenimax, Pixel: wir)

Zwar hatte Felix Falk, Geschäftsführer des game noch anlässlich der Wolfenstein-Debatte die Oberste Landesjugendbehörde aufgefordert, ihre Rechtsposition der Realität anzupassen. Aber weder wurde diese Forderung jetzt mit Nachdruck wiederholt, noch hat sich der game meinem Wissen nach dazu bereit erklärt, an Attentat 1942 einen Musterprozess festzumachen oder wenigstens zu finanzieren. Eine Google-Recherche brachte jedenfalls für „game-Verband & Attentat“ keine den Verband entlastende Meldung. Der aktuelle Newsletter des game weist keinen einzigen eigenen Artikel zum Thema aus, keine eigene Initiative. Erst im Schluss erscheint unter „Good Reads“ ein Link auf einen Beitrag des Deutschlandfunks, in dem es um das Hakenkreuz in der weiter unten noch besprochenen casa „Bundesfighter II Turbo“ geht. Attentat 1942 wird auch in diesem Artikel nicht einmal erwähnt. Es ist, als wollte der game den Fall totschweigen. Der Eindruck wäre aber fatal, dass der game vor allem dann Stellung bezieht, wenn die finanziellen Interessen finanzstarker Mitglieder betroffen sind. Bethesda, der Entwickler von Wolfenstein, gehört dem zahlungskräftigen game-Mitglied Zenimax. Die Karlsuniversität in Prag zählt nicht zu diesem erlauchten Kreis.

Der game sollte sich also entscheiden: Entweder ist ihm die Kohle wichtig, oder die Kultur. Wenn er diese für jene unter den Bus schubst, verdient er beide nicht. Wenn er die Kultur nicht lautstark vertritt, und zwar unabhängig vom Beitragsstatus der Betroffenen, leistet er einen kulturpolitischen Offenbarungseid und den Zynikern Vorschub, die schon immer affirmativ begrinst haben, worum es ihrer Meinung nach tatsächlich geht: um nationale Wirtschaftsförderung. Und die ist halt innerhalb der EU weitestgehend verboten. Im EU-Ausland, wo man die neu zu erwartende deutsche Gamesförderung sicher mit einigem Argwohn betrachtet, wo man jede Chance ergreifen wird, sie zu blockieren, weil da womöglich starke Konkurrenz heranwächst, wird man die ganze Geschichte aufmerksam verfolgen.

Was den Fall außerdem noch interessant macht (und die Obersten Landesjugendbehörden umso erbärmlicher dastehen lässt) ist der oben schon angesprochene Fall des satirischen Prügelspiels Bundesfighter II Turbo, bei dem die USK umgangen wurde, weil das Spiel kostenlos und frei zugänglich ist und also keinen Handel benötigt. Dies ist legal, aber eben auch nur bei freien Inhalten sinnvoll, weil da kein Händler eine Strafanzeige riskiert, wenn sich das Game später als pornografisch, gewaltverherrlichend oder eben unter das Verbreitungsverbot bestimmter politischer Symbole fallend herausstellte. Verantwortet wurde der Bundesfighter vom Medienangebot funk, einer Kooperation aus ARD und ZDF. Er war als lockerer Spaß und Begleitung zum letzten Wahlkampf gedacht. In diesem Spiel besitzt eine Figur, welche AfD-Parteiführer Gauland sehr ähnlich sieht, eine Sprungattacke, in der sie Arme und Beine zum Hakenkreuz formt.

Das Web-Spiel Bundesfighter 2. Gaulands Hakenkreuz-Sprungattacke bot einen Hebelpunkt, um die Sache mal vor Gericht zu klären. Und diese Chance wurde sogar genutzt. Nur genützt hat es nix. (Bild: bundesfighter.de)

Um den Fall ein für allemal zu klären und ein Grundsatzurteil zu erzwingen, dass Games aus den Klauen der kulturellen Bigotterie befreien würde, hatte ein Mitglied – nein, nicht des game, sondern des Verbands für Deutschlands Video- und Computerspieler VDVC (Nie von gehört? Ich auch nicht. Dabei wurde der hier in Karlsruhe gegründet!) – jedenfalls: dieser rundheraus und ganz ironiefrei zu lobende Mensch hatte Anzeige gegen die Macher des Bundesfighter erstattet, die der Anzeige dann auch sehr entspannt ins Auge sahen.

Und weil der Weltgeist einen ausgeprägten Sinn für Humor hat, landete diese Klage dann ironischerweise ausgerechnet bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das ist lustig, weil genau dort schon mal, nämlich vor etwa zehn Jahren, ein verwandter Fall aufschlug, der bundesweit Schlagzeilen machte, als dieselbe Staatsanwaltschaft bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines links-alternativen Versandhändlers Teile des Sortiments beschlagnahmte. Das dem armen Mann vorgeworfene Vergehen: Aufkleber, auf denen ein Hakenkreuz von einem Halteverbots-Balken durchgestrichen wurde. Auch das sollte, so die eigenwillige Interpretation der Behörde, verboten sein.

Das Verfahren ging, nach einer ziemlich abenteuerlich begründeten Verurteilung des Händlers in der Vorinstanz, bis vor den Bundesgerichtshof und dort für die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht wirklich gut aus, was man dann mit der Ausrede zu kaschieren versuchte, man habe eine grundsätzliche Tabuisierung verfassungswidriger Symbole angestrebt. Als sei einer solchen nicht schon – siehe oben – im Strafgesetzbuch ein Riegel vorgeschoben. Warum für solche gerichtlichen Klärungen dann Beschlagnahmen und Durchsuchungen der Geschäftsräume absolut notwendig sein sollen, hat mir auch noch kein Jurist wirklich erklären können. Niemand käme hier bitte auf den Verdacht, da wolle eine Staatsanwaltschaft mal ein wenig politischen Druck ausüben …

Genau in dieser Staatsanwaltschaft landete also die Anzeige gegen den Bundesfighter. Schlechte Aussichten also? Mitnichten. Denn im Gegensatz zur Obersten Landesjugendbehörde ist man bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft offenbar lernfähig und nahm in der Sache nicht einmal Ermittlungen auf, obwohl auch die Behörde in Gaulands Sprung-Attacke klar ein Hakenkreuz erkannte. Begründet wurde die Nichtaufnahme von Ermittlungen damit, dass es nach § 152 Abs. 2 StPO keine gesetzliche Grundlage für Ermittlungen gäbe. Dort ist festgelegt, dass eine Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, gegen alle zu verfolgenden Straftaten einzuschreiten. Aber nur „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“. Die aber sah man in Stuttgart nicht: Das Online-Spiel sei durch die Rechtfertigungsgründe aus der Sozialadäquanzklausel gedeckt und damit nicht strafwürdig. Dieselbe Sozialadäquanz wurde Games im berüchtigten Wolfenstein-Urteil von 1998 noch rundheraus abgesprochen, bzw. rechtsfehlerhaft erst gar nicht geprüft.

Bis hier hin, bis zur Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart wurde das Hakenkreuz in Bundesfighter II gebracht. Hier hätte etwas passieren können. Letztendlich ist die entsprechende Strafanzeige verpufft. (Bild: Google)

Der Anzeigenerstatter ließ die Sache nicht auf sich beruhen, denn man wollte ja ein Gerichtsurteil, welches diesen Sachverhalt gerichtlich klärt. Also zog er vor die Generalstaatsanwaltschaft, um die Stuttgarter zu Ermittlungen zu zwingen. Aber auch die winkte ab, bezeichnete das Wolfenstein-Urteil als wörtlich „überholt“, verwies auf die durch USK und BPjM vorgesehenen Prozesse (die das Game absichtlich nicht durchlaufen hatte), auf den offensichtlichen Kunstcharakter von Games an und für sich, der auch durch die Anerkennung des Games als Kulturgut durch den deutschen Kulturrat erkennbar sei, auf den offenkundig satirischen Charakter des „Bundesfighters“ – und damit kam es also wieder nicht zu einem echten Verfahren. Die Gamesbranche, sagt die Justiz nicht völlig ohne Berechtigung, soll ihre Probleme bitte selbst lösen. Sie erklärt sich für nicht zuständig und ohnehin überlastet.

Und genau das reicht der Obersten Landesjugendbehörde, um sich weiter feige ihrer Verantwortung vor Kunst, Gesellschaft und Geschichte zu entziehen. Hinter genau diesem von der Generalstaatsanwaltschaft als „überholt“ bezeichneten Urteil verstecken sie sich und sagen: Eine Neubewertung kann es erst nach einem neuen Urteil geben. Und ein neues Urteil gibt es nicht, weil sich verständlicherweise kein Staatsanwalt lächerlich machen will. Ein hübscher Catch22, unter dem die offizielle Anerkennung des Computerspiels als Kunst und Medium mit Anspruch auf Prüfung der Sozialadäquanz begraben liegt. Die Feigheit der Damen und Herren in der Obersten Landesjugendbehörde schreit hier mindestens ebenso ohrenbetäubend zum Himmel, wie der Verrat des game an seiner eigenen Behauptung, Games seien ein wichtiges, förderungswürdiges Kulturgut.

Zwar weist jetzt natürlich jeder darauf hin, dass die Weigerung der Generalstaatsanwaltschaft ein wichtiges Zeichen dafür ist, dass Games heute richterlich anders bewertet würden als 1998. Aber solange es nicht einmal zu einem Prozess kommt, lässt sich das natürlich schwer beweisen. Und solange, haben die Zuständigen angekündigt, werden sie ihre nicht vorhandenen Eier hinter hakenkreuzförmigen Feigenblättern verstecken. Selbst wenn diese in einem historischen, antifaschistischen Lernspiel enthalten und die Entwickler selbst Nachfahren der Opfer des deutschen Faschismus wären. Bzw. sind.

Was also ist zu tun? Man könnte natürlich genau das machen, was ich oben skizziert habe. Das Game bei der USK einreichen, ablehnen lassen, dann eine zensierte Fassung einreichen und gegen den ersten Bescheid klagen. Das zöge aber – Juristen mögen mich korrigieren, wenn dies falsch ist – nur eine verwaltungsrechtliche, aber sicher keine strafrechtliche Klärung nach sich. Die Folge könnte sein, dass Spiele, die dann aus dem USK-Prozess als geprüft hervorgingen, einer anschließenden strafrechtlichen Überprüfung im Zweifel immer noch standhalten müssten, wenn sich ein Kläger fände. Sprich: die USK winkt ein Spiel durch – und anschließend kommt Staatsanwalt Maier aus München oder Dresden, dem möglicherweise die ganze antifaschistische Richtung des Games nicht passt (rein hypothetisch natürlich, so etwas würde in der Realität NIE vorkommen!), und beschlagnahmt es erst mal, weil: Hakenkreuze! Der Publisher kriegt dann vielleicht Jahre später Recht, aber den wirtschaftlichen Schaden sowie den Strafprozess hat er erst mal am Hals. Und auch die Händler, die sich wahrscheinlich jahrelang mit Strafverfahren rumzuschlagen hätten, würden sich bedanken.

Anzunehmen, dass also auch das den meisten Publishern und Verkäufern zu heiß und Selbstzensur dann nach wie vor die Regel wäre. Unser hypothetischer Staatsanwalt Maier hätte sein Ziel erreicht: antifaschistische Spiele mit Hakenkreuzen wären nach wie vor nicht auf dem deutschen Markt. In dem Zusammenhang sei die Erinnerung daran erlaubt, dass deutsches Recht und rechte Deutsche schon immer und nicht nur etymologisch sehr gut miteinander konnten. Man schlage nach unter Freisler, Auschwitz-Prozesse (welche die deutsche Justiz 18 Jahre lang zu verhindern wusste …) oder Globke, Hans. Ach, das ganze Thema Justiz und NS-Diktatur ist – bis heute – ein erheblich Unappetitliches! Und der stinkende Schoß ist fruchtbar noch. Aus ihm krochen unlängst der ganz unhypothetische Dresdner Richter Meier oder der nicht minder unhypothetische Freiburger Staatsanwalt Seitz …

Sprich: Es ist sicher möglich, mit ein wenig Geld und geschickter Strategie die widerwärtige Feigheit der Obersten Landesjugendbehörde auszuhebeln. Es ist wahrscheinlich möglich, den gesamten Prozess der USK-Freigabe auf dem Klageweg so zum Umbau zu zwingen, dass Spiele mit Hakenkreuzen dort in Zukunft zur Prüfung angenommen werden. Aber um auch die strafrechtliche Beurteilung abzusichern, benötigte es einige höchstrichterliche Klarstellungen, mindestens auf BGH-Ebene, besser noch per Bundesverfassungsgericht. Und für die müssten dann Entwickler nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden riskieren, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verurteilung.

Im derzeit noch „neuen“ Call of Duty: World War 2 spielen wir im Mehrspieler zuweilen auch die Deutschen und müssen US-Landungstruppen abwehren. Dürfen bei solchen Spielen jemals Hakenkreuze zu sehen sein? Trotz Sozialadequanz?

Denn natürlich würde ein Spiel wie Attentat 1942 höchstinstanzlich ohne Beanstandung durchgewinkt. Das Restrisiko dürfte geringer sein als das einer plötzlichen Verwandlung des vollständigen AfD-Vorstandes in eine Flüchtlingshelfer-Organisation. Auch Wolfenstein ist da wohl auf der sicheren Seite. Aber wie sieht das mit strategischen Simulationen aus, in denen ich beide Seiten spielen kann? Mit Multiplayer-Shootern, in denen ich den Nazis zum Sieg verhelfen kann? Das gibt es natürlich heute schon – bloß dann eben nicht mit Hakenkreuzen. Würde auch hier die Sozialadäquanz noch greifen? Der Kunstvorbehalt? Wie weit kann man gehen? Müssen die Urteile genre-spezifisch fallen? Geht das überhaupt? Kommt hier dann vielleicht auch die Justiz semantisch an ihre Grenzen und muss die Waffen strecken? Und falls dies so sein sollte: wird dann eher restriktiv geurteilt? Oder liberal? Weil: geurteilt wird werden!

Genau diese Unsicherheit darf aber nicht bestehen, denn dann verzichten die Publisher lieber auf die Veröffentlichung mit Hakenkreuz. Was wäre also zu tun?

Ein Vorschlag wäre, dass die USK selbst Spiele, welche verbotene Symbole verwenden, auf mögliche Strafbarkeit hin überprüft. Sie tut das ja jetzt schon mit Gewaltdarstellungen und Pornografie. Es würde sie also nicht überfordern. Der Antragsteller wird dann bei negativem Befund (sprich: KEINER absehbaren Strafbarkeit) von der Strafverfolgung befreit (auch dies ist jetzt bereits bei Gewaltverherrlichung und Pornografie der Fall: eine Altersfreigabe, und sei sie ab 18, schützt vor Strafverfolgung!), selbst wenn dann ein Gericht herausfinden sollte, dass das Spiel die NS-Symbolik auf strafrechtlich bedenkliche Weise verwendet. Ich wüsste jedenfalls keinen Grund, warum so etwas bei anderen Straftatbeständen möglich sein sollte, aber bei §86 StGB nicht.

Aber eins steht fest: die gegenwärtige USK-Praxis bietet keinen Weg in die Zukunft. Entweder halten dieselben Parameter Einzug in die Bewertung von Spielen, die auch für alle anderen medialen Kunstformen gelten, oder Spiele werden der Paria unter den Kunstformen bleiben, auch wenn alle so tun, als wäre dem nicht so. Man ist schlichtweg nicht gleichberechtigt, wenn man um Dinge betteln oder sie sich ertricksen muss, die andere ganz selbstverständlich zugestanden bekommen.

Solange sich also alle, die tatsächlich etwas ändern könnten – und das sind vor allem die Oberste Landesjugendbehörde und der game, der die Möglichkeiten hätte, öffentlichen Druck aufzubauen und die entsprechenden Prozesse zu unterstützen – solange sich also die wichtigen Mitspieler hinter dem Hakenkreuz verschanzen, um eine Kunstform an ihrer Emanzipation zu hindern oder sich nicht einem befürchteten öffentlichen Sturm der Entrüstung auszusetzen, solange wird sich an diesem erbärmlichen und im Falle von Attentat 1942 verheerenden, öffentlich peinlichen Zustand nichts ändern.

Denn das Argument der öffentlichen Entrüstung ist ohnehin ein Vorgeschobenes: Glaubt einer ernsthaft, das Feuerchen, dass Bild und Co bei den über 60-Jährigen noch entfachen könnten, würde nicht im Rest der Medien binnen Minuten wieder ausgetreten? Glaubt tatsächlich jemand, dass ein Spiel wie Attentat 1942 ernsthaft irgendwo als Nazipropaganda verkauft werden kann? Man mag im Springer-Hochhaus ja grundsätzlich moralavers sein. Bescheuert ist man dort nicht. Dort weiß man ganz genau, was kampagnentauglich ist – und was nicht. Attentat 1942 eignet sich zur Kampagne gegen Hakenkreuze in Games etwa genauso gut wie das Foto eines zwei Wochen alten Katzenbabys zur Bebilderung eines Werbefeldzugs für mehr Tierversuche!

Was bleibt also? Momentan vor allem ein erschütterndes Bild aus Zivilfeigheit, Dämlichkeit und schlichtem Unwillen, einfach mal das Richtige zu tun, ohne vorher irgendwelche verqueren politischen Ausreden finden zu wollen. Lieber blamiert sich die gesamte deutsche Branche bis auf die Knochen im Ausland, macht sich beim Thema politische Bildung vollständig unglaubwürdig und zeigt, was ihre kulturpolitischen Bekenntnisse wert sind: Nichts. Gar nichts. Wahrscheinlich haben die Zyniker sogar Recht: Aller Wert, der Computerspielen momentan in der Öffentlichkeit zugemessen wird und politisch wirksam ist, ist der rein ökonomische. Es geht um Arbeitsplätze, um materiell verwertbare Technologie, um Kontostände und Marktanteile. Und für die Politik vielleicht noch darum, den Anschluss an eine zunehmend Game-affine Wählerschaft nicht zu verlieren.

Wenn es um Games als Wirtschaftsfaktor geht, dann sind rasch engagierte Politiker zur Stelle, wie hier etwa zum Games Gipfel NRW. Beim Thema Games und Kunst, Kultur oder Politische Aufklärung sieht es leider anders aus. (Foto: Land NRW / G. Ortmann)

Kultur spielt keine Rolle. Politische Aufklärung spielt keine. Kunst ohnehin nicht, geschweige denn ihre Freiheit! Alle diese sogenannten weichen Faktoren sind nicht einmal mehr Sonntagsreden, noch nicht einmal jenes Gute und Schöne, dem wir gerne mal – wie Kästner es formulierte – den „leeren Platz überm Sofa“ einräumen. „Alles Lüge“, um mit Rio Reiser einen anderen deutschen Dichter zu zitieren. Und damit ist die Diskussion um Games eigentlich beinahe exakt wieder da angekommen, wo sie schon 1998 war. Damals war die Branche bloß noch zu klein, da musste sich keiner was vormachen. Da brauchte es für die Diskriminierung des Games von allen anderen Kunstformen keine Lügen.

Das Schlimme dabei ist: Diesmal ist die Branche komplizenhaft mit dabei, widerspricht nicht, obwohl sie es jetzt – im Gegensatz zu 1998 – effektiv könnte. Die Erbsünde des Games ist und bleibt seine Selbstverleugnung als ernsthafte, gleichberechtigte und gleichberechtigt zu behandelnde Kunstform. 1998 hatte diese Selbstverleugnung bereits dazu geführt, dass es gar keine ernsthafte Branchenvertretung gab. Jetzt, wo sie ernsthaft sein könnte, wo alle Voraussetzungen da wären, behandelt diese Branchenvertretung den Emanzipationsanspruch des Games gegenüber seinen ökonomischen Rahmendaten als zweitrangig. Denn wie anders lässt sich das ohrenbetäubende Schweigen anders erklären als mit dem Wunsch, niemanden aufzuschrecken, bevor die Förderung durch ist? Dass sie damit die Axt an den eigenen Anspruch legt: das zu erkennen scheint man beim game zu viel Schläue und zu wenig Klugheit zu besitzen.

Die Branchenvertretung gleicht für mich darin, das wird sie nicht gerne hören, den Schweizer Banken, die das Geld der Nazis und Juden gerne nahmen, die hinter (nicht unter, denn die Schweiz war neutral), hinter dem Hakenkreuz glänzende Geschäfte machten – aber sich für flüchtende Juden oder andere Verfolgte als nicht zuständig erachteten. Geld regiert die Welt. Und bei der Wahl zwischen Faschismus und Moral gewinnt immer noch das, was sich gerade am meisten auszahlt. Moral, die nicht bereit ist, Ware zu werden, hat im entfesselten Kapitalismus der Gegenwart konsequenterweise keine Chance. Faschismus, Autoritarismus und Totalitarismus dagegen scheinen der heiße Scheiß der Stunde zu sein. Das bedeutet für mich aber nicht, dass sie akzeptabel sind. Und das bedeutet auch nicht, dass jeder sich darin wälzen muss. Nicht die Obersten Landesjugendbehörden. Und auch nicht der game.

Die Macher von Attentat 1942, hört man, wollen in Deutschland vor Gericht ziehen. Auf welcher rechtlichen Grundlage sie das versuchen werden, weiß ich nicht. Es bieten sich ja einige, und ein paar Anwälte – immerhin – haben ihnen Unterstützung zugesagt. Das ist wenig, aber besser als nichts. Ich wünsche ihnen jeden Erfolg – und schäme mich. Ich schäme mich, dass der game, bei dem ich Mitglied bin, nicht sofort und öffentlich die Finanzierung dieses Unterfangens zugesagt hat. Ich schäme mich als Deutscher, dass in meinem Land immer noch die Genehmigung einer höheren Instanz benötigt wird, damit man endlich das richtige tut. Und ich schäme mich als Teil der deutschen Branche dafür, dass dieser Prozess von denen angestrengt werden muss, deren Vorfahren Opfer unserer Vorfahren waren.

AfD und Reconquista Germanica marschieren ungehindert, und die Nachfahren der Opfer des deutschen Faschismus müssen hierzulande vor Gericht um ihr Recht kämpfen, genau diesen deutschen Faschismus in seinen Symbolen als solchen darstellen zu dürfen. Wie schrieb Kästner drei Jahre vor der Machtergreifung: „Ihr wollt euch noch immer nicht dran  gewöhnen, gescheit und trotzdem tapfer zu sein.“ Es scheint gerade so, als hätten wir auch 90 Jahre später noch immer nichts gelernt.

Ach: Streichen wir das „scheint“. Wir haben noch immer nichts gelernt.

In diesem Sinne bis zum nächsten Monat!

http://attentat1942.com/

http://www.deutschlandfunk.de/hakenkreuze-in-computerspielen-die-debatte-geht-weiter.807.de.html?dram:article_id=418090&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=game+Newsletter+05%2F18

https://vdvc.de/blog/2018/05/08/hakenkreuz-im-spiel-keine-ermittlungen-gegen-bundesfighter-ii-turbo/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bgh-urteil-durchgestrichene-hakenkreuze-sind-nicht-strafbar/2782948.html?ticket=ST-693035-viOZeJnvTV0WIgcRPErN-ap1

„Noch immer räumt ihr dem Guten und Schönen
den leeren Platz überm Sofa ein.
Ihr wollt euch noch immer nicht dran  gewöhnen,
gescheit und trotzdem tapfer zu sein.“
https://deutschelyrik.de/index.php/und-wo-bleibt-das-positive-herr-kaestner.html

Rio Reiser: Alles Lüge. https://www.youtube.com/watch?v=UJbMKlcGF9w

Wie immer stammen Text und Links von Wolfgang Walk, Bilder und Bildunterschriften stammen aus der Redaktion von The Pod.