Verfassungsfeindlich – Eine Reportage

„Nie wieder Reportage…“ – Andre Peschke, März 2017

Liebe beste Community der Welt,

nach der Veröffentlichung von „Wolfenstein 2“ entbrannte erneut eine Debatte über die Zulässigkeit der Darstellung von Hakenkreuzen in Computerspielen: Warum sind die verboten? Was ist sonst noch alles strafrechtsrelevant? Und warum wird das beim Film alles ganz anders gehandhabt?

In der nachfolgenden Diskussion im Forum stellten auch wir selbst fest: So einiges erscheint widersprüchlich und selbst sicher geglaubte Fakten erwiesen sich als weniger eindeutig, als gedacht. Also haben wir uns entschlossen, die ganze Sache einmal zu recherchieren. Mithilfe von Rechtsexperten haben wir für diese Reportage nachgezeichnet, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht, warum es derzeit beinahe unmöglich ist Spiele wie „Wolfenstein 2“ ungeschnitten zu veröffentlichen und werfen die Frage auf, ob es wirklich in erster Linie Aufgabe der Hersteller von Computerspielen wäre, am Status Quo etwas zu ändern.

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Die Obersten Landesjugendbehörden haben wir für ein Interview angefragt. Dies kam bislang leider nicht zustande.

Unsere Interviewpartner:

Sebastian Schwiddessen, LL.M. ist Rechtsanwalt im Bereich IT- und Medienrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker & McKenzie. Dort berät er nationale und internationale Mandaten aus der Entertainment- und IT-Branche insbesondere zu medienregulatorischen Fragestellungen. Er hat eine Vielzahl von verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren zu strafrechtlich relevanten oder indizierten Medien geführt und war u.a. der federführende Anwalt im Verfahren zur Aufhebung des Verbots- und der Indizierung des Filmklassikers „Tanz der Teufel“.

Kai Bodensiek ist Partner am Berliner Standort der Kanzlei Brehm &. v.Moers. Er ist regelmäßiger Sprecher auf verschiedenen Konferenzen in der Games- und IT-Industrie. Darüber hinaus ist er als Gastdozent an der Games-Academy und der Media Design Hochschule im Bereich Game Production und Game Design tätig. Seit Mai 2015 ist Kai Bodensiek außerdem auch als Justitiar des GAME Bundesverband der deutschen Games-Branche e.V. tätig.

Marek Brunner ist Leiter des Testbereichs und einer der langjährigsten Mitarbeiter der USK. Hörer des Podcasts kennen ihn aus unserer Folge Mr. USK.

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